Der mutlose Entwurf verliere so den Weg hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand sogar vorsätzlich aus den Augen und provoziere weitere Strafzahlungen aus Brüssel, moniert die DENEFF. Grundsätzlich sei die Zusammenführung und Vereinfachung bestehender Gesetze im Gebäudeenergierecht aber zu begrüßen. Zudem sei es lobenswert, dass die bestehenden energetischen Anforderungen an Neubauten 2023 geprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollen. Auch Details wie die verpflichtende Energieberatung bei Eigentümerwechsel und Sanierung der Gebäudehülle seien durchaus begrüßenswert. Das reiche jedoch bei Weitem nicht aus, um die Gebäudeenergiewende wieder auf Kurs zu bringen, konstatiert die DENEFF. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF: „Nach jahrelangem Ringen befasst sich das Kabinett nun mit einem Gesetzentwurf, der für das Klima kaum etwas bringt. Mehr noch: die Bundesregierung hat das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 sogar aus dem Gesetz gestrichen! Und von der Vorbildrolle öffentlicher Gebäude ist auch nur noch eine leere Worthülse übriggeblieben. Ob, wann und wie Deutschlands Gebäude klimaneutral werden sollen ist weiterhin völlig unklar. Dabei sind wirtschaftliche Lösungen für klimaneutrale Gebäude ‚Made in Germany‘ längst vorhanden und weltweit spitze. Doch die Bundesregierung lässt Unternehmen und Häuslebauer weiter im Regen stehen anstatt für Planungssicherheit zu sorgen.“ Gebäude verursachen rund ein Drittel der CO2-Emissionen in Deutschland. Um energiebedingte Emissionen herunterzufahren, sollte mit dem GEG unter anderem der von der EU geforderte sogenannte Nahe-Null-Energiestandard für neue Gebäude festgelegt werden. Bereits 2007 sah das integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung vor, dass ab dem Jahr 2020 die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein sollte. www.deneff.org
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater
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