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EnEV und EEWG
EnEV
, die Energieeinsparverordnung, ist die rechtliche Verordnung, die den Energieverbrauch für Heizung, Kühlung und Warmwasser bei Neubauten oder Sanierung von Bestandsgebäuden regelt. Das zu bewertende Gebäude, ob Neu- oder Altbau, wird mit dem Referenzgebäude verglichen. Das Referenzgebäude gleicht in der Architektur dem zu bewertenden Gebäude. Die Anlagentechnik und auch der Dämmstandard werden durch die EnEV vorgegeben. Das Referenzgebäude stellt immer Neubauniveau dar. Neubauten müssen also mindestens so gut sein wie das Referenzgebäude, Altbauten in der Sanierung dürfen maximal 40% schlechter sein. Die Werte für den Energieverbrauch müssen aber zwingend eingehalten werden.
EEWG
ist die Abkürzung für das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Mit Ausnahme von Baden-Württemberg gilt es nur für Neubauten. Es schreibt zwingend vor, daß Gebäude Ihre Energie für Heizung, Kühlung und oder Warmwasser zum Teil aus regenerativen Energien gedeckt werden muß. Zu Anlagentechnik mit regenerativen Energien zählt Wärmepumpen, Solarthermie, Pelletöfen aber auch BHKW.
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